Und was das für Vanlife bedeutet!?
Das Urteil ist schon längst gefällt und wir alle haben uns mit einem Wohnmobil Dieselfahrverbot in Innenstädten abgefunden. Unterm Strich hat es auch die wenigsten wirklich betroffen.
Aber vielleicht hat es dich und deinen Camper erwischt. Auch ist es besser Informiert zu sein – Nichtwissen schützt bekannterweise ja nicht vor Strafe.
Hier wollen wir dir schnell das Diesel-Urteil genauer erläutern, was es für dich bedeuten könnte und wie es denn allgemein so bei uns und auch drumherum so aussieht.
Das Diesel-Urteil wurde am 27. Februar 2018 vom Deutschen Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Urteil (Aktenzeichen BVerwG 7 C 26.16 und Aktenzeichen BVerwG 7 C 30.17) wies dabei Revisionen einiger Landeshauptstädte zurück.
Dabei wurde das Fahrverbot für Diesel Kraftfahrzeuge für zulässig erklärt. So dürfen Deutsche Kommunen Fahrverbote selbst erteilen.
Damit kam, das Bundesverwaltungsgericht der Verpflichtung Deutschlands schnellstmöglich den Stickstoff Grenzwert einzuhalten nach. Diese sind durch die Europäische Union (Richtlinie 2008/50/EG) geregelt.
In Deutschland wurde ein Dieselfahrverbot erst in zwei Städten konkret umgesetzt.
So Sind in Hamburg zwei Straßenabschnitte für Dieselfahrzeuge mit der Euro Norm 1 bis 4 gesperrt.
In Stuttgart hingegen wurde schärfer durchgegriffen. Fahrzeuge mit Euro 5 oder schlechter sind von dem Fahrverbot betroffen. Egal ob Anwohner oder Auswärtige, das gesamte Stadtgebiet ist für diese Fahrzeuge tabu.
In folgenden Städten werden zurzeit weitere Fahrverbote geprüft.
Berlin: Voraussichtlich ab 1. Juli. 2019
Bonn: Umsetzung steht noch aus
Darmstadt: Voraussichtlich ab Juni 2019
Essen: Umsetzung steht noch aus
Frankfurt: Umsetzung steht noch aus
Gelsenkirchen: Umsetzung steht noch aus
Köln: War ab April 2019 geplant wurde aber aufgeschoben
Mainz: Voraussichtlich ab September 2019
Die Regelungen sind hier von Stadt zu Stadt ein wenig unterschiedlich da den Kommunen offen gelassen wird wie sie jeweils die Fahrverbote umsetzen.
Grundsätzlich sind Dieselfahrzeuge unter der Euro Norm 4 bzw. 5 betroffen und auch Benzinfahrzeuge bei denen die Norm schlechter als 1 bzw. 2 sind.
Auch hier sind die Kommunen frei in ihrer Entscheidung. In Hamburg zum Beispiel werden Fahrzeuge mit H-Kennzeichen von dem Fahrverbot nicht ausgeschlossen.
In Stuttgart hingehen lehnen sich die Regelungen der Fahrverbote an die der Umweltzonen an. So ist das Befahren der Fahr Verbotszone auch Oldtimern mit H-Kennzeichen erlaubt.
So bleibt es nur abzuwarten wie sich die Fahrverbote in Zukunft auf ein H-Kennzeichen auswirken und wie die restlichen Kommunen dieses Thema angehen.
Hat Hamburg die Ausnahmen für Dieselfahrzeuge als Vorreiter erst einmal sehr locker gestaltet, so hat Stuttgart in großen Schritten nachgelegt.
In Hamburg dürfen Anwohner, deren Besucher sowie auch Handwerker oder Besucher von Geschäften aber auch alle Kommunalfahrzeuge und Rettungsdienste die Fahrverbote einfach ignorieren.
Stuttgart hat seine Regeln schärfer definiert. Somit gelten allgemeine Ausnahme nur für Lieferverkehr, Menschen mit Behinderung und Rettungsdienste. Nicht einmal die Anwohner sind ausgenommen und müssen sich beim Amt um eine Ausnahme bemühen – wenn möglich.
Eigentlich nichts. Als Nomaden leben wir ja in unseren Campern und suchen auch vorwiegend die Natur. Sollt es dich trotzdem mal in eine der betroffenen Städte ziehen, nutze die Park&Ride-Angebote und lass deinen Camper außerhalb der Zone für Dieselfahrverbote stehen! Das ist nicht nur gut für den Geldbeutel, sondern auch für die Natur.
In Stuttgart zum Beispiel dürfen diese Anlagen auch innerhalb des Fahrverbots Zonen angefahren werden.