Wohnmobilzulassung: Alle Tipps das nichts mehr schief gehen kann!
Heute geht es um die Wohnmobilzulassung, denn dieses Thema betrifft viele von uns. Du baust einen Camper – entsprechend müsste eine Umschreibung zum Wohnmobil auch kein Problem sein. Ganz einfach ist es aber nicht immer. Was verlangt das Gesetz?
Und worauf schaut der Prüfer, wenn du mit deinem Fahrzeug vorfährst?
Sicher ist, dass der zuständige Prüfer dafür sorgen muss, dass du nicht nur einen Versicherungs- und Steuervorteil mit einer Umschreibung bekommst, sondern dass dein Umbau auch verkehrssicher ist.
In meinen Augen absolut richtig und auch gut so.
Damit du bei deinem Termin kein bösen Überraschungen erleben wirst, habe ich das Thema für dich zusammengefasst.
Voraussetzung an einen Camper für die Wohnmobil-Zulassung bei Dekra oder TÜV
Die von einem Prüfer verlangten Punkte sind in der Straßenverkehrs – Zulassungs Ordnung StVZO nachzulesen.
Willst du es ganz genau wissen?
Dann such genauer in §20 Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen, Absatz 3a. Dort findest du in der Anlage XXIX (29) folgendes:
„Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens folgende Ausrüstung umfasst.“
- Tisch und Sitzgelegenheiten
- Schlafgelegenheit, die u.U. tagsüber als Sitze dienen
- Kochgelegenheit
- Einrichtung zur Unterbringung von Gepäck
Tipp: Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann.
Falls du im Netz was von einer geforderten Stehhöhe gelesen hast, dann war das tatsächlich mal so. Diese Forderung hat der Gesetzgeber aber schon vor geraumer Zeit entfernt, da tausende Bulli Fahrer in der Vergangenheit bewiesen haben, dass es auch ohne Stehhöhe geht.
Natürlich haben Prüfer einen Ermessensspielraum, in welchem sie sich bewegen können.
So ist klar, dass der Koffer im Kofferraum, ein Campingkocher auf der Rücksitzbank und ein Beifahrersitz in Liegeposition absolut kein Camper sind.
Du musst dem Prüfer deinen Innenausbau glaubhaft vermitteln und die Vorgaben erfüllen, auch wenn manche Dinge in einem kleinen Camper dementsprechend kleiner ausfallen.
Auch darf man einen Camper im Alltag verwenden. Kein Gesetz schreibt dir vor, dass du deinen Camper nur zum Reisen oder für den Urlaub nutzen darfst.
Wichtige Punkte die für die Womo Zulassung
Wie ich schon erwähnt habe, hat ein jeder Prüfer einen Ermessensspielraum um herauszufinden, ob du es ernst meinst mit deinem Camper, oder nur hinter dem Ersparten her bist.
Wichtig ist, dass der Prüfer klar erkennt, dass du während deines Urlaubs in deinem Camper wohnen kannst. Provisorien sind daher nicht gerne gesehen und werden oft auch nicht anerkannt.
Voraussetzung Bett für die Wohnmobilzulassung
Ein Bett, auch wenn es tagsüber als Sitzfläche dient, sollte klar erkennbar sein. So solltest du für Betten die übliche Maße einhalten, mit welchen du dann auch im Zweifelsfall argumentieren kannst.
Außerdem kannst du oft die Sitzbank schon als Stauraum deklarieren – somit hast du einen weiteren Punkt auf der Liste abgearbeitet.
Voraussetzung Tisch für die Wohnmobilzulassung
Gängige Praxis sind absenkbare Tische, welche in wenigen Handgriffen zu einem Bett umgebaut werden können. In dem Reglement wird auch wiedergegeben, dass der Tisch, im Gegensatz zu der restlichen Ausstattung, demontierbar sein darf.
Voraussetzung Kochgelegenheit für die Womo Zulassung
Die Kochgelegenheit hingegen ist eindeutig. Hier musst du fest einbauen. Baust du dir einen geräumigen Van um, ist es meistens kein Problem, neben einer fest verbauten Kochgelegenheit noch ein kleines Waschbecken unterzubringen. Arbeitest du an einem kleineren Fahrzeug, wie zum Beispiel einem Mitsubishi L300, kann man durchaus verstehen, dass man den komplizierten Umbau mit Gas erst gar nicht angehen will. Aber auch hier gibt es Lösungen, damit der Umschreibung nichts im Wege steht.
Aus dem Bootsbereich kennt man schon länger Spirituskocher oder auch Alkoholkocher. Mit dem Tank am Gerät selbst ist der Einbau meist schnell und unkompliziert erledigt. Auch sind hier meist die nötigen Zulassungen für den Fahrzeugbereich schon dabei. Hast du dir bereits einen anderen Kocher besorgt, dann schau das dieser auch vom Hersteller dafür zugelassen ist. Hast du in deinen Unterlagen keine Zulassung gefunden, schau nochmal auf der Seite der Hersteller nach oder frag gleich via Mail.
Beliebt sind sonst auch einfache Gaskartuschenkocher. Schon für kleines Geld sind sie zu bekommen. Wichtig: Zulässig für die Eintragung sind nur Modelle mit einer Zündsicherung. D.h. die Gaszufuhr wird beim erlöschen der Flamme automatisch unterbrochen. Sonst besitzen die Kocher keine Zulassung für den Innenraum. Hat man aber ein Kartuschenkocher mit der entsprechenden Zündsicherung, ist er nur fest (z.B. auf der Arbeitsplatte) zu verschrauben. Dann steht auch der Zulassung zum Wohnmobil nichts mehr im Wege.
Vorteile der Wohnmobilzulassung für die Steuer
Lässt du dein Camper zum Womo umschreiben, sparst du natürlich Steuern und Versicherung. Im Gegensatz zur Versicherung, wo man sich wahrlich durch einen Paragraphendschungel schlagen müsste, kann man die Ersparnis bei den Steuern ganz leicht berechnen. Sollte das nicht spannend für dich sein, dass gehe einfach zur nächsten Überschrift weiter.
Als erstes musst du die Schadstoffklasse ermitteln. Hierzu benötigst du die Emissions Schlüsselnummer aus deinem Fahrzeugschein. Bei älteren Fahrzeugscheinen findest du die Nummer im Feld 1 unter Schlüsselnummer. Bei den neueren kann man die letzten zwei Ziffern im Feld 14.1 heranziehen.
Mit der nun ermittelten Schadstoffklasse kannst du in der nächsten Tabelle den genauen Satz herauslesen für deine Wohnmobilzulassung.
Das Ermitteln der Gesamtkosten ist nun gestaffelt. Wäre der Mercedes 407d von Paul Passport Diary nicht als Wohnmobil angemeldet, wäre eine Steuer von 798 € pro Jahr fällig. Durch eine Ummeldung zu einem Womo, wären bei einem Gesamtgewicht von 3490 kg und einer Euronorm 0 folgender Betrag fällig:
Bis 2000 kg 40 € pro angefangene 200 kg: 400 €
Von 2001 kg bis 3600 kg 15 € pro Angefangen 200 kg: 120 €
Unterm Strich: 520 €
Wir würden hier knapp 300 € pro Jahr sparen. Auch ist die steuerliche Vergünstigung bei schweren Womos nicht mehr so gegeben. Man zahlt im Grunde sogar mehr wie bei einer normalen LKW Anmeldung. Hier sind aber andere Punkte ausschlaggebend wie zum Beispiel das Ausfallen des Sonntagsfahrverbots.
Bei den Versicherungen ist es natürlich schwer, eine genaue Summen zu nennen, die man sparen kann. Aber im Grunde handelt es sich zwischen 30 % und 35 % Ersparnis, welche am Ende vom Jahr mehr im Geldbeutel bleibt.
Vorbereitung auf den Besuch beim TÜV oder Dekra für die Wohnmobil-Zulassung
Wenn du dir von Anfang an unsicher bist, ob deine Ideen oder dein Ausbau wie du es vorhast, nicht als Womo anerkannt werden, dann binde frühzeitig deinen TÜV Gutachter ein. Lass dir einen Termin geben und sprich alles mit ihm durch. Lege ihm deine Entwürfe vor und lass dir auch Tipps von oftmals erfahrenen Helfern geben, die in ihrem Arbeitsleben schon viel gesehen haben.
Dafür ist der TÜV auch da. Außerdem kannst du am Ende möglicherweise noch Geld sparen.
Wird dir bei der Prüfung die Wohnmobilzulassung verwehrt, suche das Gespräch mit dem Prüfer. Frag ihn aus, was zur Ablehnung geführt hat und wie du es entsprechend ändern kannst, dass einer Wohnmobilzulassung nichts mehr im Wege steht.
Auch die Prüfer sind oft hilfsbereit und lassen dich nicht im Regen stehen. Solltest du auf taube Ohren stoßen, dann suchst du dir einen anderen Prüfer.
Fazit zur Womo Zulassung
Wenn dein Fahrzeug zu jung für ein H Kennzeichen ist, ist eine Wohnmobilzulassung nur sinnvoll und eine logische Konsequenz deines Umbaus. Hast du erst einmal das SO-KFZ Wohnmobil in deinem Schein stehen, sparst du Steuern und Versicherung. Somit kannst du dein Camper nicht nur im Alltag nutzen, sondern es bleibt auch noch mehr Geld übrig für den nächsten Trip.
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