Strafe? Kosten? Wie lange?
Wenn du in ferne Länder reist, bist du manchmal lange unterwegs und es kann gut sein, dass du den TÜV überziehen musst.
Für dich stellt sich die Frage vielleicht erst gar nicht, da du lieber öfter und kürzer verreist. Oder du hast im Ausbaustress und der Reisevorbereitung gar nicht mehr daran gedacht – die TÜV-Plakette ist je nach Fahrzeugtyp nur ein oder zwei Jahre gültig.
Das Fahrzeug muss auch gemeldet und auf jemanden zugelassen sein.
Hier kommt schon der nächste Punkt, bei dem es keine eindeutige Regelung für Langzeitreisende in Deutschland gibt.
Hier werden wir aus Erfahrung sprechen, da das Thema bei Reisenden sehr wichtig ist und um vornweg schon zu sagen – TÜV und Langzeitreisen ist ein schwieriges Pflaster.
Wie sieht es aus beim Wohnmobil?
Die technische Abnahme des TÜV’s musst du in Deutschland alle zwei Jahre für Fahrzeuge unter 3500 kg zGG. machen und sogar jedes Jahr für Fahrzeuge über 3500 kg Gesamtgewicht.
Fährst du einen LKW, der als Camper ausgebaut ist und behältst du aber die normale LKW-Zulassung, kommt hier neben der TÜV Prüfung noch jedes Jahr eine technische Prüfung hinzu. Sprich TÜV und technische Prüfung geben sich halbjährlich die Hand und du darfst antreten.
Hast du eine historische Zulassung oder eine Umschreibung auf WOMO über 2,8 to zGG, fällt das Sonntagsfahrverbot, die Maut (auf jeden Fall bis 12 To) und auch die technische Prüfung raus. Immerhin kannst du jetzt ein Jahr problemlos Reisen.
Wie lange dürftest du jetzt reisen?
Kurz und knapp: Bis 3500 Kg kannst du maximal zwei Jahre on the Road verbringen, über 3500 Kg ist es gerade mal ein Jahr – laut Gesetzgeber.
Was viele tun…
Nicht erlaubt, aber das Beste, was einem der Gesetzgeber verzeiht. Ein Saisonkennzeichen und ein festes Date mit dem TÜV. Meldest du dein Fahrzeug schon vor der Abreise auf ein Saisonkennzeichen um, bist du bei deiner Rückkehr nicht mit einem Fahrzeug unterwegs, das nirgends bei der Polizei auftaucht.
Kommst du doch in eine Verkehrskontrolle, stehen 75 Euro Bußgeld an und ein Punkt in Flensburg.
Bist du schon unterwegs, versuch es mit einem Kurzkennzeichen. Zwar hat sich die Regelung seit 2015 geändert und du brauchst auch einen gültigen TÜV-Bescheid für ein Kurzkennzeichen, aber innerhalb des Ausstellungskreises sind auch Fahrten zu einer TÜV Vorladung erlaubt, sprich ohne TÜV.
Auch sind Kurzkennzeichen im europäischen Ausland anerkannt und du kannst sie nutzen, sobald du wieder in die EU einreist. Der einzige Haken an der Sache – du hast ganze 5 Tage Zeit, um beim TÜV aufzutauchen, danach ist das Kurzkennzeichen wieder ungültig.
Auch die Ausnahme, dass Fahrten ohne TÜV nur im Ausstellungskreis getätigt werden dürfen, bedarf im Falle einer Verkehrskontrolle eines gnädigen Polizisten. So aber sieht der Gesetzgeber den Willen, alles korrekt zu machen und drückt eher mal ein Auge zu.
Wenn du mit einem Fahrzeug zurück nach Deutschland kommst, dessen TÜV abgelaufen ist, erlischt meist der Versicherungsschutz. Ein gültiger TÜV definiert bei vielen Versicherern ein verkehrssicheres KFZ.
Nach dem Pflichtversicherungsgesetz, erster Abschnitt §§ 1– 2, machst du dich beim Führen eines nicht versicherten Fahrzeuges strafbar und es kann dir neben einer hohen Geldstrafe auch eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr drohen.
Auch vom Verwenden anderer gültiger Kennzeichen kann ich dir nur abraten, da hier sogar noch Urkundenfälschung hinzukommen würde. Das ganze unter Vorsatz und das Strafmaß steigt in die Höhe.
Wie haben beim Kraftfahrtbundesamt eine Anfrage gestellt, wie man in einem solchen Fall vorgehen soll, ohne in das Fahrwasser des Gesetzgebers zu kommen.
Leider erhielten wir hierauf keine Auskunft und gehen daher davon aus, dass es hierfür keine geeignete Lösung gibt, obwohl die Nachfrage nach einer Lösung inzwischen riesig ist.
Der ADAC wiederum erklärt es bei sich auf der Homepage anders.
Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland kann es vorkommen, dass der TÜV abläuft, man aber nicht gezwungen ist deswegen nach Deutschland zu reisen, um einen neuen zu machen.
Der Versicherungsschutz bleibt nach deren Aussagen bestehen insofern das Fahrzeug verkehrssicher ist. Und dies darf auch nach Aussagen des ADAC nicht von ausländischen Behörden beanstandet werden. So würde dir bei einer Kontrolle in Deutschland lediglich eine kostenpflichtige Anzeige.
Unter diesem Link kannst du dir es nochmal genau durchlesen.
So bleibt uns auch in Zukunft nur die Nachsicht des Kontrolleurs und die Ausführung nach bestem Wissen und Gewissen.
die auch einen Kontrolleur beim Überziehen des TÜV milde stimmen könnten
Warte dein Fahrzeug regelmäßig auch in offiziellen Werkstätten und sammle die Belege. So kannst du im Fall einer Kontrolle nachweisen, dass du alles in deiner Macht Stehende getan hast, um dein Fahrzeug verkehrssicher zu halten.
Warst du in Asien unterwegs und kommst über die Türkei heim, nimm dort eventuell einen TÜV Termin wahr. Der TÜV Türk wurde vom TÜV Süd ausgebildet und das System wurde fast eins zu eins übernommen.
Zwar gilt laut Nachfrage bei einem TÜV-Sachverständiger ein türkisches Gutachten in Deutschland nicht, trotz dessen stellt auch ein türkisches Gutachten eine gewisse Verkehrssicherheit dar und du kannst es den Kontrolleuren, nebst den Werkstattrechnungen oder auch Werkstattberichten, vorlegen.
Ansonsten kann man bei dem Thema wirklich nur sagen: gutes Gelingen und von solchen Dingen nicht vom Reisen abhalten lassen.