Welcher Führerschein für welches Fahrzeug?
In Deutschland gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen. Zusätzlich dazu existieren aber auch diverse Sonderformen, beispielsweise der Führerschein BF17 (ab dem 17. Lebensjahr) oder etwa die Mofa-Prüfbescheinigung. Wir beschränken uns heute aber lediglich auf jene deutschen Führerscheine, mit denen man Wohnmobile, Caravans oder LKWs bewegen darf.
Wir werden nämlich immer mal wieder gefragt, welchen Führerschein man für dies oder jenes Wohnmobil braucht. Am häufigsten stellt sich die Frage, ob man ein Wohnmobil mit über 3,5 Tonnen denn auch mit einem ganz normalen B-Führerschein fahren darf. Zudem wissen viele nicht, welche Beschränkungen pro Führerschein herrschen. Dass es gewisse Abwandlungen beim Erhalt eines Führerscheins vor bzw. nach dem Jahre 1999 gibt, ist ebenfalls nicht allen bewusst.
Auf all diese Dinge gehen wir heute mal spezifischer ein. Wir haben alle aktuellen Führerscheinklassen für Wohnmobile, Caravans und auch LKWs für euch zusammengefasst, genau erklärt und am Ende des Artikels sogar ein paar wichtige Verkehrsregeln für Wohnmobile aufgelistet.
Übrigens: Wir haben bezüglich der angegebenen Fakten diverse Quellen mit angehängt, damit ihr euch in Sachen Richtigstellung noch einmal vergewissern könnt und euch, beispielsweise beim ADAC, noch einmal informieren könnt.
Vielleicht warst du damals schon alt genug und hast den roten Papier Führerschein vor 1999 erhalten. Wenn du zu den Glücklichen gehörst, kannst du damit alle Fahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Außerdem bist du berechtigt Gespanne aus Wohnmobil sowie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 18,5 Tonnen zu bewegen.
Letzteres gilt aber nur bis zum 50. Lebensjahr, doch auch die “älteren Kaliber” unter uns können mit einem ärztlichen Attest (Sehtest) und einem bewilligten Antrag wieder auf schwerere Gespanne umsatteln. Dafür wird der alte Führerschein gegen einen neuen Scheckkarten Führerschein umgetauscht und die Klasse CE79 eingetragen.
Der Erhalt eines Führerscheins nach dem Jahre 1999 zieht diverse Einschränkungen mit sich, denn so leicht wie mit der Führerscheinklasse 3 kommt man leider nicht mehr davon. Wer einen Führerschein nach 1999 macht, bekommt statt einem roten Lappen erstmal eine Scheckkarte. Welche Führerscheinklassen für Wohnmobile, Caravans und LKWs gelten hierbei nun?
Zum Mitführen eines Gespanns mit bis zu 4,25 Tonnen, muss die Erweiterung B96 her. Diese Erweiterung des B Führerscheines kann man innerhalb eines Tages erhalten, sofern man an einer Schulung teilnimmt.
Hierbei handelt es sich um eine Zulassung, bei der es erlaubt ist, ein Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen sowie einen Anhänger bis 3,5 Tonnen zu führen. Beides zusammen darf dann natürlich nicht mehr als 7 Tonnen wiegen.
Wenn dein Wohnmobil schwerer als 3,5 Tonnen auf die Waage bringt, muss die Klasse C1 beantragt werden. Hiermit darf man dann Wohnmobile bis 7,5 Tonnen fahren. Außerdem auch noch einen Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm.
Wer bereits mit einem “Schwergewicht” unterwegs ist und einen Anhänger über 750 Kilogramm ziehen möchte, benötigt die Klasse C1E. Die Grenze liegt hier bei 12 Tonnen für Fahrzeug und Gespann.
Nun sprechen wir schon vom Lkw Führerschein, denn dieser ermöglicht es Fahrern und Fahrerinnen, ein Fahrzeug jenseits der 7,5 Tonnen zu fahren. Lkw Führerscheine werden auf 5 Jahre erteilt und müssen danach bei Bedarf erneuert werden.
Wer an seinem Lkw noch ein Gespann anhängen will, dem Ganzen also quasi noch die Krone aufsetzen will, benötigt die Klasse CE. Hier darf ein Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie ein Anhänger und Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 Kilogramm gefahren werden.
*Auf der ADAC Webseite findet ihr noch einmal alle aufgelisteten Führerscheine im Kurzüberblick.
Der neue Führerschein bzw. die Scheckkarte muss alle 15 Jahre verlängert werden. Das gilt allerdings nur, wenn er nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.
Die alten, roten Lappen sowie jene ausgestellten Führerscheine zwischen dem 1.1.1999 und dem 18.1.2013 müssen bis zum 19.1.2033 nach einem Stufenplan erneuert bzw. ausgetauscht werden.
Der Pkw Führerschein war früher noch unbegrenzt gültig, doch spätestens ab dem 19.01.2033 verlieren sie alle ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins Dokumentes ist jederzeit, also auch vor der Frist, möglich. Die Kosten betragen rund 25 Euro.
Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. D.h. er wird gestanzt. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.
*Auf der ADAC Webseite findet ihr genauere Informationen zum Führerschein Umtausch!