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Zweiter Reisepass – zuerst begründen, dann beantragen!

Zweiter Reisepass

Zuerst begründen, dann beantragen!



Über einen zweiten Reisepass machen sich nur wenige Weltenbummler Gedanken. Schließlich benötigt man für eine ausgedehnte Reise üblicherweise nur einen einzigen Pass pro Person. Nun, die Ausnahme bestätigt die Regel, denn manchmal ist ein Zweitpass durchaus sinnvoll oder sogar notwendig.

Wir haben dieses Thema genauer unter die Lupe genommen und wollen euch heute unter anderem folgende Fragen beantworten:

  • Unter welchen Umständen ist ein zweiter Reisepass überhaupt nützlich oder gar notwendig?
  • Was hat es mit dem “berechtigten Interesse” auf sich?
  • Welche Dokumente gilt es für die amtliche Antragstellung bereitzustellen?
  • Wie viel kostet ein Zweitpass?



Was das Gesetz zur Causa Zweitpass besagt


Als erste Instanz möchten wir euch einen Auszug des deutschen Passgesetzes ein wenig näher bringen. Dieses besagt:

“Gemäß § 1 Abs. 3 Passgesetz (PassG) darf niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Grundsätzlich ist also die Ausstellung eines zweiten Passes nicht möglich. Etwas anderes gilt nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses.”

Quelle: Wissenschaftliche Dienste/Deutscher Bundestag

Unter welchen Umständen ist ein Zweitpass sinnvoll?


Folgende Szenarien charakterisieren den eigentlichen Sinn eines Zweitpasses:

1. Ein- und Ausreisen werden durch einen Zweitpass erleichtert


Ein weiterer Pass, der sorgfältig eingesetzt wird, kann sehr von Nutzen sein, wenn etwa eine berufliche oder private Rundreise aufgrund von politischen Spannungen zwischen zwei oder mehreren Staaten erschwert wird.

Hier ein paar Beispiele dazu:

  • Wer nach Israel einreisen möchte, sich jedoch der im Pass vorzufindende Vereinigten Arabischen Emirate Stempel befindet, wird höchstwahrscheinlich auf misstrauische Blicke stoßen und sich mit durchlöchernden Fragen seitens der Passkontrolleure auseinandersetzen müssen. Ein simples “Wir wollen nur eine Rundreise machen” Argument lässt man höchstwahrscheinlich nicht gelten.
  • Über Kopf und Kragen könnte man sich auch bei der Einreise in die USA reden. Zumindest, wenn man laut Reisepass beispielsweise in der Türkei oder in Kuba Urlaub gemacht hat.

Der ein oder andere Stempel kann also durchaus für Probleme sorgen und eine Einreise ins Land verhindern. In solchen Fällen ist die Inanspruchnahme eines Zweitpasses durchwegs sinnvoll.

Allerdings muss man auch die zweite Seite der Medaille beachten: Eine Reise mit zwei Pässen im Schlepptau gestaltet sich nicht in jedem Falle leichter. Möglicherweise muss man sich bei einer Passkontrolle auf die Frage gefasst machen, warum denn der Pass bisher noch keine oder nur sehr wenige Stempel aufweist.

2. Die Visumbeantragung dauert zu lange


Bei der Beantragung des Visums ist es nötig, den Pass per Post einzuschicken, damit die Beamten der Botschaft einen gültigen Aufkleber mit der Aufenthaltserlaubnis aufs Visum heften können. Dieses Prozedere kann gut und gerne mehrere Wochen dauern. Manchmal benötigt man seinen Pass aber für einen beruflichen Trip oder man möchte seine Rundreise fortsetzen.
Eine zu lange Wartezeit bis zur Erteilung eines Visums gilt somit ebenfalls als plausible Begründung für die Beantragung eines Zweitpasses.

Voraussetzung für den Zweitpass – das Interesse muss berechtigt sein


Mit bloßer Argumentation, in Zukunft eventuell einen Zweitpass zu benötigen, wird man vom Amt bestimmt keinen Pass ausgestellt bekommen. Hier quetscht sich das gemeine Passgesetz dazwischen.
Hier noch einmal ein Auszug aus dem Gesetz:

“Die bloße Möglichkeit, dass in Zukunft ein zweiter Pass benötigt wird, genügt nicht. Der Antragsteller muss das berechtigte Interesse schlüssig, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (Flug- ticket, Briefwechsel mit Geschäftspartnern, Visabeschaffung usw.) darlegen.”

Quelle: Deutscher Bundestag

Der beziehungsweise die AntragstellerIn muss dem Amt eine möglichst solide Begründung darlegen, wie etwa die langwierige Visabeschaffung oder die offenkundige Verweigerung ins Reiseland. Für die Begründung reichen wenige Zeilen, in denen man sich konkret, aber höflich ausdrückt. Bestenfalls erklärt man, wo es genau hingehen soll und warum auf dieser Route ein Zweitpass von Nöten ist.

Der Sinn eines Zweitpasses geht also Hand in Hand mit dem “berechtigten Interesse”.
Übrigens: Wer zuvor schon mehrere Pässe hatte, muss bei der Beantragung eines neuen Zweitpasses erneut plausible Gründe nennen.

Laut meiner Recherche wurde – sofern man berechtigtes Interesse aufweisen und das jeweilige Amt von seiner Begründung überzeugen kann – noch keinem Weltenbummler ein Zweitpass verweigert. Man braucht sich voraussichtlich also keine Sorgen zu machen!

Wo kann man einen zweiten Reisepass beantragen?


Für die Ausstellung eines Zweitpasses ist das Passamt der jeweils zuständigen Gemeinde verantwortlich. Das Reglement kann aber von Gemeinde zu Gemeinde abweichen, deswegen wäre es ratsam, den praktischen sowie theoretischen Ablauf der Passausstellung vorher per Telefon anzufragen und sich dementsprechend vorzubereiten.

Welche Dokumente benötigt man?


Wird die Begründung erstmal akzeptiert, muss man sich nur noch um die richtigen Dokumente kümmern. Man benötigt:

  • Den bisherigen Reisepass oder Personalausweis
  • Eine eventuelle Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Einen schriftlichen Nachweis des berechtigten Interesses

Gültigkeitsdauer und Kosten


Hinsichtlich der Gültigkeitsdauer besteht ein großer Unterschied zum Erstpass, denn dieser ist für zehn Jahre gültig. Zweitpässe dieser Art werden nur für sechs Jahre ausgestellt. Es gäbe auch die “Express Variante” eines Zweitpasses, doch dieser ist dann auch nur ein Jahr gültig.

Ein Reisepass mit 32 Seiten kostet etwa 60 Euro, 48 Seiten kommen auf circa 80 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, sowie 40 bis 60 Euro für jüngere Menschen. Ein Reisepass im Expressverfahren kostet zusätzlich jeweils 30 Euro.

Fazit zum Thema zweiter Reisepass


In der Bundesrepublik Deutschland sind mehrere Pässe gemäß § 1 Abs. 3 Passgesetz (PassG) verboten. Konträr dazu stehen Ausnahmen durchaus im Rahmen des Möglichen, sofern man ein berechtigtes Interesse aufweisen kann.

Einen Zweitpass zu beantragen ist eigentlich leichter getan als gedacht. Das einzige Hindernis stellt das Amt selbst dar, denn dieses muss man von sich und seinen Reiseplänen geschickt überzeugen. Neben einer soliden Argumentation ist auch das nötige Kleingeld essentiell.

Wer sich den Reisespaß nicht nehmen lassen und sorgenfrei Weltenbummeln will, dürfte sich mit einem sorgfältig eingesetzten Zweitpass wesentlich wohler fühlen!

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