Zuerst begründen, dann beantragen!
Über einen zweiten Reisepass machen sich nur wenige Weltenbummler Gedanken. Schließlich benötigt man für eine ausgedehnte Reise üblicherweise nur einen einzigen Pass pro Person. Nun, die Ausnahme bestätigt die Regel, denn manchmal ist ein Zweitpass durchaus sinnvoll oder sogar notwendig.
Wir haben dieses Thema genauer unter die Lupe genommen und wollen euch heute unter anderem folgende Fragen beantworten:
Als erste Instanz möchten wir euch einen Auszug des deutschen Passgesetzes ein wenig näher bringen. Dieses besagt:
“Gemäß § 1 Abs. 3 Passgesetz (PassG) darf niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Grundsätzlich ist also die Ausstellung eines zweiten Passes nicht möglich. Etwas anderes gilt nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses.”
Folgende Szenarien charakterisieren den eigentlichen Sinn eines Zweitpasses:
Ein weiterer Pass, der sorgfältig eingesetzt wird, kann sehr von Nutzen sein, wenn etwa eine berufliche oder private Rundreise aufgrund von politischen Spannungen zwischen zwei oder mehreren Staaten erschwert wird.
Hier ein paar Beispiele dazu:
Der ein oder andere Stempel kann also durchaus für Probleme sorgen und eine Einreise ins Land verhindern. In solchen Fällen ist die Inanspruchnahme eines Zweitpasses durchwegs sinnvoll.
Allerdings muss man auch die zweite Seite der Medaille beachten: Eine Reise mit zwei Pässen im Schlepptau gestaltet sich nicht in jedem Falle leichter. Möglicherweise muss man sich bei einer Passkontrolle auf die Frage gefasst machen, warum denn der Pass bisher noch keine oder nur sehr wenige Stempel aufweist.
Für die Ausstellung eines Zweitpasses ist das Passamt der jeweils zuständigen Gemeinde verantwortlich. Das Reglement kann aber von Gemeinde zu Gemeinde abweichen, deswegen wäre es ratsam, den praktischen sowie theoretischen Ablauf der Passausstellung vorher per Telefon anzufragen und sich dementsprechend vorzubereiten.
Wird die Begründung erstmal akzeptiert, muss man sich nur noch um die richtigen Dokumente kümmern. Man benötigt:
Hinsichtlich der Gültigkeitsdauer besteht ein großer Unterschied zum Erstpass, denn dieser ist für zehn Jahre gültig. Zweitpässe dieser Art werden nur für sechs Jahre ausgestellt. Es gäbe auch die “Express Variante” eines Zweitpasses, doch dieser ist dann auch nur ein Jahr gültig.
Ein Reisepass mit 32 Seiten kostet etwa 60 Euro, 48 Seiten kommen auf circa 80 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, sowie 40 bis 60 Euro für jüngere Menschen. Ein Reisepass im Expressverfahren kostet zusätzlich jeweils 30 Euro.
In der Bundesrepublik Deutschland sind mehrere Pässe gemäß § 1 Abs. 3 Passgesetz (PassG) verboten. Konträr dazu stehen Ausnahmen durchaus im Rahmen des Möglichen, sofern man ein berechtigtes Interesse aufweisen kann.
Einen Zweitpass zu beantragen ist eigentlich leichter getan als gedacht. Das einzige Hindernis stellt das Amt selbst dar, denn dieses muss man von sich und seinen Reiseplänen geschickt überzeugen. Neben einer soliden Argumentation ist auch das nötige Kleingeld essentiell.
Wer sich den Reisespaß nicht nehmen lassen und sorgenfrei Weltenbummeln will, dürfte sich mit einem sorgfältig eingesetzten Zweitpass wesentlich wohler fühlen!
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